AGB's

1. Allgemeines

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für sämtliche Verkaufs- und Lieferverträge und sind integraler Bestandteil derselben. Abweichungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Vereinbarung. Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Kunde ausdrücklich und uneingeschränkt mit diesen Bestimmungen einverstanden.

 

2. Aufträge

Aufträge sind grundsätzlich erst dann verbindlich, wenn sie von der Durchstarter Werbetechnik GmbH schriftlich bestätigt wurden. Eine schriftliche Bestätigung per E-Mail durch den Auftragnehmer ist hierfür ausreichend. Ein Auftrag gilt bereits mit dem Eingang einer Bestellung als erteilt. Bei Bestellungen auf Rechnung eines Dritten bleibt der Auftraggeber neben dem Dritten weiterhin Vertragspartner und haftet als Gesamtschuldner bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen. Dies umfasst auch allfällige Verzugskosten wie Zinsen und Inkassokosten.

 

3. Offerten | Angebot | Zahlungsbedingungen

Die offerierten oder bestätigten Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, als Nettopreise exklusive der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer, sowie allfälliger Kosten für Porto und Verpackung. Die Preisberechnungen in den Offerten beruhen auf zur Berechnung geeigneten Unterlagen und Daten sowie auf verbindlichen, eindeutig bezeichneten Inhalts-, Stand- und Massangaben.

Offerten, die aufgrund ungenauer, unvollständiger oder noch nicht vorliegender Unterlagen oder aufgrund telefonischer Anfragen ohne Einsicht in Vorlagen erstellt werden, gelten grundsätzlich als Richtpreisofferten. Eine definitive Offerte erfolgt mit der Auftragserteilung. Die Preisbindung von Offerten erlischt nach 30 Tagen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Folgekosten, die auf Unklarheiten in der Bestellung zurückzuführen sind, trägt der Kunde.

Die Zahlung erfolgt per Rechnung oder bar. Beträge unter CHF 100.– sind von Privatpersonen bar zu bezahlen. Bei Zahlung auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu begleichen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei allen Aufträgen eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Bei nicht fristgerechter Zahlung behält sich der Auftragnehmer vor, eine Mahnung zu versenden. Allfällige Mahn- und Verwaltungskosten können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

 

4. Ausführung des Auftrages | Gut zum Druck

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Ausführung des Auftrages auf Grundlage der vom Auftraggeber gelieferten Druckdaten. Eine Prüfung der Druckdaten erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Nach erteilter Freigabe („Gut zum Druck“) erfolgt keine weitere Überprüfung.

Die Druckdaten sind gemäss den Vorgaben des Auftragnehmers anzuliefern. Für Druckdaten, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, wird keine Gewährleistung übernommen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Prüfdokumente vor der Endfertigung sorgfältig zu kontrollieren; für übersehene Mängel wird keine Haftung übernommen.

Telefonisch mitgeteilte Änderungen oder Korrekturen sind unverzüglich schriftlich zu bestätigen, andernfalls sind sie nicht verbindlich.

 

5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware gehört der Durchstarter Werbetechnik GmbH, bis alle offenen Rechnungen aus der Geschäftsbeziehung vollständig bezahlt sind. Das gilt auch dann, wenn Zahlungen bereits für bestimmte Lieferungen erfolgt sind und auch für zukünftige Forderungen. Verkauft der Auftraggeber die Ware weiter, gehen die daraus entstehenden Forderungen automatisch auf die Durchstarter Werbetechnik GmbH über. Diese nimmt die Abtretung an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Kunde verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen.

 

6. Muster | Provisorien

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind Bemusterungen sowie die Erstellung von Provisorien kostenpflichtig und werden nach Aufwand separat verrechnet. Diese Kosten fallen auch dann an, wenn der Auftrag nicht zur Ausführung gelangt.

 

7. Liefertermin
Der Liefertermin beginnt mit dem Eingang der vollständigen, schriftlichen Produktionsfreigabe. Lieferverzögerungen berechtigen den Kunden weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Zurückhaltung von Zahlungen oder zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.

 

8. Abnahmeverzug
Erfolgt die Abnahme der Ware nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Fertigstellungsanzeige, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ware zu fakturieren, auf Kosten des Auftraggebers zu versenden sowie anfallende Versand-, Lager- (auch von Dritten) und Entsorgungskosten in Rechnung zu stellen.

 

9. Skizzen | Entwürfe | Gut zum Druck
Skizzen, Entwürfe, Gestaltungsvorschläge, Originale sowie fotografische Arbeiten werden gesondert berechnet, auch wenn kein entsprechender Druck- oder Produktionsauftrag erteilt wird. Gleiches gilt für elektronische Datenübermittlungen.

Entwürfe, Filme, Daten und Werkzeuge bleiben stets unser Eigentum, auch wenn der Besteller einen Teil oder die gesamten Herstellungskosten übernommen hat. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung und gegen entsprechende Entschädigung zulässig.

Die Aufbewahrung von Entwürfen, Filmen, Daten und Werkzeugen erfolgt ausschließlich nach unserem Ermessen.

 

10. Urheberrechte | Reproduktionsrecht
Der Besteller haftet für sämtliche Verletzungen von Urheber-, Reproduktions- und Herstellungsrechten im Zusammenhang mit seiner Bestellung. Eine Haftung der Durchstarter Werbetechnik GmbH ist ausgeschlossen.

Die Durchstarter Werbetechnik GmbH ist nicht verpflichtet, vom Besteller angelieferte Unterlagen und Daten auf ihre inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder auf die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zu prüfen.

 

11. Werbung

Die Durchstarter Werbetechnik GmbH darf Belegexemplare sowie Referenzfotos der produzierten Ware für eigene Werbezwecke verwenden und die Ware mit einem Herstellerhinweis versehen.

 

12. Angeliefertes Material | Aufbewahrung
Vom Auftraggeber bereitgestelltes Material ist frei Haus zu liefern. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für dessen Eignung, Qualität und Menge der angelieferten Materialien. Die Lagerung erfolgt auf eigene Gefahr des Auftraggebers.

Bei angelieferten Textilien übernimmt die Durchstarter Werbetechnik GmbH keine Garantie für Druckfehler oder Materialschäden. Fehlbedruckte oder beschädigte Teile werden nicht ersetzt.

 

13. Mängelrüge | Rückgabe

Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich nach Lieferung bzw. Montage zu prüfen. Allfällige Mängel sind spätestens innerhalb von fünf Tagen nach Lieferung/Montage schriftlich zu rügen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.

Bei berechtigten und fristgerecht gerügten Mängeln ist die Durchstarter Werbetechnik GmbH nach eigener Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet. Erfolgt diese nicht innerhalb angemessener Frist, kann der Auftraggeber eine Minderung verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz.

 

14. Technisch bedingte Abweichungen

Geringfügige Farbabweichungen sowie branchenübliche Abweichungen in Material und Ausführung (insbesondere Schnittgenauigkeit, Reproduktionstreue, Tonwerte und Qualität der Druckträger) stellen keinen Mangel dar. Farbabweichungen zwischen verschiedenen Aufträgen, früheren Aufträgen, Vorlagen (Proofs, Andrucke, Druckdaten) und dem Endprodukt sind technisch bedingt und nicht beanstandbar.

 

15. Garantie

Auf die von uns hergestellten Waren gewähren wir eine Garantie von 24 Monaten auf Material und Arbeit. Ausgenommen sind Window- Lochfolien, welche eine Garantie von 6 Monaten haben, sowie Textile Produkte. Auf Waren, welche vom Auftraggeber selber montiert werden, übernimmt die Durchstarter Werbetechnik GmbH keine Garantieleistungen. Weiter von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden durch Beschädigung durch Dritte, Vandalismus, unsachgemässen Betrieb, Eingriffe durch nicht autorisierte Dritte sowie Elementarschäden, Glasbruch. Garantieansprüche beschränken sich ausschliesslich auf Nachbesserung. Eine Wandelung, Minderung sowie der Ersatz von Aufwendungen Dritter ohne vorherige Zustimmung der Durchstarter Werbetechnik GmbH sind ausgeschlossen.

 

16. Aufbewahrung der Arbeitsunterlagen

Druckdaten werden nach Lieferung der Ware für ein Jahr aufbewahrt. Vom Auftraggeber gelieferte Datenträger werden nicht retourniert, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Das Risiko der späteren Wiederverwendbarkeit der Daten trägt der Auftraggeber. Eine Pflicht zur weiteren Aufbewahrung von Arbeitsunterlagen besteht nicht.

 

17. Haftungsausschluss – Untergrund und Demontage
Der Kunde trägt die volle Verantwortung für Schäden, die beim Entfernen von Folien, Schildern, Buchstaben oder ähnlichen Befestigungen entstehen. Da Zustand, Material, Alter, Vorbehandlungen sowie Umwelt- und Witterungseinflüsse des Untergrundes nicht bekannt sind, kann eine beschädigungsfreie Entfernung nicht garantiert werden.
Alle im Zuge der Demontage entstehenden Schäden sowie Kosten für Reparatur, Renovierung oder Wiederherstellung des Untergrundes gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder Kostenübernahme gegenüber dem Auftragnehmer ist ausgeschlossen.

 

 

Siebdruck

 

1. Allgemeines

Siebdruck ist ein traditionelles Handdruckverfahren und wird bei uns von Hand ausgeführt. Dadurch ist es möglich, dass es zu leichten Abweichungen des Siebdruckes in Position und Farbauftrag kommt. Diese Abweichungen sind charakteristisch für den handwerklichen Siebdruck und stellen keinen Mangel dar.

 

2. Druckfarbe

Leichte Farbabweichungen der Druckfarbe zum angegebenen Farbton sind produktionsbedingt möglich und lassen sich nicht vollständig vermeiden (z. B. durch Textilfarbe, Material oder Druckcharge). Die Farben werden von uns von Hand gemischt. Bei mehrfarbigen Drucken kann es zu minimalen Abweichungen in der überlagerten Farbe kommen. Eine Überlappung der einzelnen Farbschichten ist aus drucktechnischen Gründen notwendig und lässt sich nicht vollständig vermeiden. Ein fühlbarer Farbauftrag ist charakteristisch für den Siebdruck und kein Mangel. Farbabweichungen stellen daher keinen Reklamationsgrund dar.

 

3. Motive

Bei symmetrischen Motiven, feinen geraden Linien sowie quadratischen oder runden Designs kann es zu einem leichten Verzug des Druckbildes kommen. Ursache hierfür ist, dass das Textil während des Druckprozesses mithilfe eines speziellen Haftklebstoffs auf der Druckplatte fixiert wird und sich durch das Abstreifen leicht verziehen kann. Diese Effekte sind druck- und materialbedingt und stellen keinen Mangel dar. Es ist wichtig, das Textil nach dem Waschen wieder in Form zu ziehen, um die ursprüngliche Ausrichtung bestmöglich wiederherzustellen.

 

4. Nachproduktionen

Der benötigte Belichtungsfilm wird einmalig verrechnet und danach bei der Durchstarter Werbetechnik GmbH gelagert. Es kommen bei einer Nachbestellung keine erneuten Kosten hinzu, insofern das Design identisch bleibt. Das Sieb wird nach jedem Auftrag ausgewaschen und für andere Druckaufträge verwendet. Die Kosten für die Erstellung eines Siebes fallen bei jeder Nachproduktion erneut an. Geringfügige Abweichungen zwischen Erst- und Nachproduktion sind technisch bedingt und unvermeidbar.

 

5. Pflege
Bitte waschen Sie das Textil bei maximal 30–40 °C und drehen Sie es dabei auf links. Verwenden Sie ausschliesslich milde Waschmittel und verzichten Sie auf Bleichen oder chemische Reinigungsmittel. Zum Trocknen empfiehlt sich Lufttrocknung oder das Trocknen bei niedriger Temperatur. Ein Wäschetrockner darf nicht

Zwischentuch. Vermeiden Sie ausserdem Auswringen oder starkes Reiben des Druckbereichs sowie jede mechanische Belastung des Drucks, etwa durch starkes Dehnen, Scheuern oder Kratzen. Der Einsatz in extremen Umgebungen, wie hoher Hitze oder starken Chemikalien, sollte ebenfalls vermieden werden. Schäden durch unsachgemässe Pflege sind von Gewährleistung ausgeschlossen.

 

6. Angelieferte Textilien

Für angelieferte Textilien wird weder eine Garantie noch eine Gewährleistung übernommen. Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, dass die bereitgestellte Ware für das jeweilige Siebdruckverfahren geeignet ist und den damit verbundenen Belastungen standhält. Eigenschaften wie Materialbeschaffenheit, Verarbeitung, Farbechtheit, Einlaufverhalten sowie eventuelle Vorschäden liegen vollständig im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Die Textilien sind vom Auftraggeber vor dem Druck sorgfältig auf Mängel und Defekte zu prüfen. Für Mängel, die vor dem Druck nicht angezeigt wurden, wird keine Haftung übernommen. Ebenso wird keine Haftung für Schäden am Textil übernommen, die im Rahmen des Druckprozesses entstehen können, wie zum Beispiel Verzug, Einlaufen, Farbveränderungen, Hitzeeinwirkungen oder Materialschäden. Mit der Übergabe der Textilien zum Druck erklärt der Auftraggeber diese als drucktauglich.

 

7. Reklamation & Haftung

Reklamationen sind vor der ersten Wäsche und innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware schriftlich zu melden. Später eingehende Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

Für Schäden durch falsche Pflege oder unsachgemässe Nutzung kann keine Haftung übernommen werden. Natürlicher Verschleiss durch Nutzung stellt keinen Mangel dar.

 

 8. Lieferfristen und Lieferung

Die angegebenen Produktionszeiten verstehen sich als Richtwerte und können je nach Auftragslage, Materialverfügbarkeit und Umfang des Projekts variieren. In der Regel beträgt die Produktionszeit für Standard-Druckaufträge ca. 2-3 Wochen nach Druckfreigabe. Bei besonders umfangreichen oder individuellen Produktionen kann sich die Fertigungsdauer entsprechend verlängern. Über abweichende Lieferzeiten informieren wir Sie selbstverständlich frühzeitig. Die fertigen Produkte sind grundsätzlich bei uns abzuholen. Eine Lieferung oder ein Versand ist nach vorheriger Absprache möglich. Hierfür fallen zusätzliche Kosten an, die je nach Umfang, Gewicht und Lieferadresse berechnet werden.